Praxisphilosophie
Im Mittelpunkt meiner medizinischen Betrachtung steht stets der Patient in seiner Gesamtheit!
Schon während meiner Weiterbildungszeit zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und Facharzt für Allgemeinmedizin, welche hauptsächlich in chirurgisch-orthopädischen Kliniken stattfand, hat mich die Problematik der steigenden Fallzahlen von Operationen am Bewegungsapparat beschäftigt.
Ich sah, dass man durch das Vermeiden von nicht zwingend notwendigen operativen Eingriffen logischerweise Kollateralschäden am Patienten vermeiden und die Zahl der Komplikationen und verlängerten Heilungsphasen niedrig halten konnte. Seit vielen Jahren befasse ich mich nun schon als Schmerz- und Sportmediziner intensiv mit der Entstehung und Behandlung von muskuloskelettalen Schmerzen. Die Schmerzausstrahlung, der sog. neuropathische Schmerz, und Muskelketten spielen im Zusammenhang mit der Entstehung und Behandlung von Schmerzen eine zentrale Rolle. Deshalb befrage ich meine Patienten intensiv zu ihrem erlebten Schmerzbild, bevor ich die Gelenke, Muskeln und die dazugehörigen Muskelgruppen und Faszien qualitativ untersuche.
Aus dem Ergebnis der Untersuchung leite ich dann jeweils ein individuelles Therapieregime ab. Selbstverständlich beziehe ich radiologische Untersuchungen, wenn erforderlich, in meine Betrachtung der Funktionsstörung mit ein.
Dies geschieht jedoch nicht so, dass vorgefertigte Diagnosen aus Befundberichten (z. B. Bandscheibenvorfall, Arthrose etc.), die mir Patienten eventuell vorlegen, ohne weitere qualitative und systematische Untersuchung zur Planung einer Standardtherapie herangezogen werden. Bilder alleine können nie die Ursache einer anhaltenden schmerzhaften Funktionsstörung beschreiben.
Auch bei bereits fremd gestellten Operationsindikationen erfolgt die oben beschriebene Herangehensweise unverändert. Manchmal komme ich auch mit dem Patienten zu dem Ergebnis, dass eine Operation angebracht ist oder eine gute Alternative darstellt.
Bei Operationsindikationen sollte meiner Meinung nach in jedem Fall eine unabhängige Zweitmeinung eingeholt werden, um eventuelle Zweifel zu beseitigen.